Haus- Wohnflächenberechnung


Viele Wohnungen kleiner als im Vertrag angegeben
Erfahrungen der Baugutachter von DEKRA

Viele Immobilien in Deutschland sind kleiner als in den Miet- und Kaufverträgen angegeben. Bei der technischen Sorgfaltsprüfung von Immobilien im Gesamtwert von rund einer Milliarde Euro stellten die Bausachverständigen der DEKRA Real Estate Expertise im Jahr 2006 starke Abweichungen zwischen Quadratmeterangaben in Verträgen und der realen Größe fest. "Bei etwa 80 Prozent der untersuchten Immobilien wurden Abweichungen von den tatsächlichen Wohn- und Büroflächen um bis zu zehn Prozent festgestellt", so das Fazit von Pascal Klein, Teamleiter Due Diligence des Unternehmens.

Diese Ergebnisse haben Auswirkungen für Millionen von Mietern, die möglicherweise zu viel Miete bezahlen. Ist die Fläche einer Wohnung um mindestens zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, haben Mieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Mietminderung und rückwirkenden Schadenersatz. Werden auch die Nebenkosten auf Grundlage der Fläche errechnet, sind auch hier Korrekturen notwendig.

Betroffen sind aber auch Investoren, die ihr Geld in Immobilien angelegt haben. Sind in einem Immobilien-Portfolio die Flächen falsch dargestellt, verändern sich mit der Neuberechnung der Miete auch die Gewinnperspektiven - sowohl bei der Vermietung wie beim Weiterverkauf. Laut DEKRA macht es keinen Unterschied, ob es sich um Wohn-, Gewerbe- oder Produktionsimmobilien handelt: Die Abweichungen wurden in allen Bereichen festgestellt.

Die Abweichungen können auf unterschiedliche Weise zustande kommen. "In den meisten Fällen verlässt man sich auf Angaben aus Bauplänen und berücksichtigt nicht, dass es zwischen Planung und Realisation zu erheblichen Abweichungen kommen kann." Auch Um- und Anbauten würden meist nicht richtig berücksichtigt. "Oft unterlässt man es nach Fertigstellung, die Wohnung genau nachzumessen", betont der Bauexperte. Hinzu kommen immer wieder auch Missverständnisse, welche Regeln bei der Wohnraumvermessung angewandt worden sind.

Nach der seit 1.1.2004 geltenden 2. Wohnflächenverordnung gehören zur Wohnfläche alle Räume, inklusive Flure und Bad, nicht jedoch Keller, Abstell-, Wasch-, Bodenräume und Garagen. Die Grundfläche von Räumen wird bei einer Höhe von mindestens 2 Metern voll angerechnet, zwischen 1,99 und 1 Meter halb und unter 1 Meter gar nicht.

Die Fläche von unbeheizbaren Wintergärten zählt zur Hälfte, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte. Wem das zu kompliziert ist, kann auch Bausachverständige wie DEKRA mit der Flächenermittlung beauftragen.

(Quelle: Dekra.de)

 

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