Sanierungspflicht: Was ist neu?


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Sanierungspflicht 2025: Was ist neu? – Das sollten Eigentümer jetzt wissen

 

Seit 2024/2025 bringt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Vorgaben für Eigentümer älterer Immobilien. Wer ein unsaniertes Haus kauft oder erbt, muss nun in vielen Fällen innerhalb von zwei Jahren energetische Sanierungen vornehmen – etwa veraltete Heizsysteme austauschen oder Dachböden dämmen. Diese Sanierungspflicht betrifft vor allem unsanierte Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor 2002 gebaut wurden.

 

Neu ist:

👉 Die Sanierung ist nicht mehr freiwillig, sondern wird zur gesetzlichen Pflicht.

👉 Auch Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind möglich, wenn nicht rechtzeitig saniert wird.

👉 Eigentümer können in vielen Fällen staatliche Förderungen nutzen – rechtzeitig informieren lohnt sich!

 

Diese Regelung betrifft Bestandsimmobilien, nicht Neubauten. Wer also eine ältere Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen – auch, um den Wert der Immobilie realistisch einzuschätzen.

 

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